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Explodierter Akku in einem Ladegerät in einer Küche.
Bei Eintreffen der Feuerwehr wurde ein brennender Akku durch den Bewohner bereits aus dem Gebäude entfernt. Der Bewohner zog sich hierbei leichte Verbrennungen zu. Der Betroffene wurde durch den Rettungsdienst versorgt.
Bei Eintreffen der Feuerwehr hatten alle Personen das Gebäude bereits verlassen.
Bei der Erkundung wurde eine Verrauchung im Treppenraum festgestellt, so dass die weitere Erkundung der betroffenen Wohnung im einen Trupp unter Atemschutz vorgenommen wurde. Dieser stellte kein Schadenfeuer fest und öffnete ein Fenster, so dass die betroffene Wohnung mittels Überdruckbelüftung belüftet werden konnte.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.
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Eine gemeldete Rauchentwicklung konnte nicht festgestellt werden.
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Nachlöscharbeiten eines Gartenhüttenbrandes. Mittels C-Rohr wurden weitere Glutnester abgelöscht und mittels Wärmebildkamera kontrolliert. Anschließend wurde das Brandgut mit Schaummittel abgedeckt.
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Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte eine Gartenhütte in voller Ausdehnung. Innerhalb der Hütte befanden sich zwei Propangasflaschen.
Diese wurden mittels C- Rohr gekühlt und außerhalb der Hütte in Sicherheit gebracht. Die Hütte wurde durch mehrere Trupps unter Atemschutz mittels mehrere C-Rohre und Schaummittel abgelöscht und mittels Kettensäge geöffnet um weitere Glutnester ablöschen zu können.
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