Einheit Absturzsicherung/ERHT

In den verschiedensten Berufen ist seitens der Berufsgenossenschaften klar geregelt, wann eine Sicherung gegen Absturz zu erfolgen hat. Die gleichen Regeln gelten im Prinzip bei der Feuerwehr und genau wie in der Arbeitswelt gibt es auch hier eine zusätzliche Ausbildung.

Neben einer Reihe berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und Regeln gelten für die Feuerwehr besonders die FwDV 1 – Grundtätigkeiten – Lösch-und Hilfeleistungseinsatz.

Darüber hinaus finden sich in der DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst – Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ genaue Angaben der Vorgehensweise und Ausrüstung sowie Beschreibungen bezüglich der gefahren und Schutzziele im Bereich der Absturzsicherung.

Eingesetzt wird die Absturzsicherung z. B. bei der Arbeit auf Dächern, an Gerüsten, an Felswänden oder an steilen Böschungen. Verwendet wird hierbei ein auf die Belange der Feuerwehr konfektionierter Gerätesatz Absturzsicherung gemäß DIN 14 800-17.

Die erforderliche Ausbildung umfasst einen 24-stündigen Lehrgang sowie mindestens zwölf Stunden Fortbildung jährlich.

Ein weiterer Bereich, der ergänzend zur Absturzsicherung ausgebildet und geübt wird, ist die „Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen“ (ERHT).

Essenzielles Merkmal der ERHT ist der Einsatz eines Auf- und Abseilgerätes entsprechend der DIN 14 800-16 alternativ einem vergleichbaren Flaschenzugsystem als primäres Rettungs- bzw. Arbeitsgerät. Hinzu kommt eine Redundanz durch ein zweites unabhängig vom Auf- und Abseilgerät wirkendes System in Form des Gerätesatzes Absturzsicherung nach DIN 14 800-17.

Da bei einer einfachen Rettung aus Höhen und Tiefen oftmals auch Absturzgefahr besteht bzw. die Ausrüstungsgegenstände der Absturzsicherung für die Durchführung des Einsatzes benötigt werden, greifen die der Absturzsicherung zu Grunde liegenden rechtlichen Vorgaben auch bei der Rettung aus Höhen und Tiefen.

Derzeit besteht die Gruppe Absturzsicherung / ERHT aus zehn Kameraden.

Zum Einsatz kommt die Gruppe bei Absturzunfällen/Erkrankungen z. B. in
• Windenergieanlagen (WEA)
• Hochregallagern
• Kletterfelsen
• Baugerüsten
• Gruben/Schächten
• Patientenorientierter Transport aus oberen Stockwerken
• etc.