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Explodierter Akku in einem Ladegerät in einer Küche.
Bei Eintreffen der Feuerwehr wurde ein brennender Akku durch den Bewohner bereits aus dem Gebäude entfernt. Der Bewohner zog sich hierbei leichte Verbrennungen zu. Der Betroffene wurde durch den Rettungsdienst versorgt.
Bei Eintreffen der Feuerwehr hatten alle Personen das Gebäude bereits verlassen.
Bei der Erkundung wurde eine Verrauchung im Treppenraum festgestellt, so dass die weitere Erkundung der betroffenen Wohnung im einen Trupp unter Atemschutz vorgenommen wurde. Dieser stellte kein Schadenfeuer fest und öffnete ein Fenster, so dass die betroffene Wohnung mittels Überdruckbelüftung belüftet werden konnte.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.
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Da eine Astgabel eines Baums auf einen PKW zu fallen drohte, wurde diese mittels Drehleiter und Motorkettensäge entfernt.
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Ein unbeaufsichtigtes Feuer auf eine Betriebsgelände wurde durch einen Anrufer fälschlicherweise für einen Wohnungsbrand gehalten. Keine Maßnahmen durch die Feuerwehr notwendig.
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In einer Gaststätte kam es zu einem Küchenbrand. Das Personal der Gaststätte versuchte diesen eigenständig zu löschen. Dieser Versuch war jedoch nicht erfolgreich. Zwei Personen erlitten Rauchgasvergiftungen und wurden durch den Rettungsdienst behandelt. Ein Trupp ging unter Atemschutz mit einem C-Rohr in das Gebäude vor. Anschließend wurde das Gebäude mittels Hochdrucklüfter belüftet.
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