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Nach starkem Regen, drohte Wasser aus einem nahegelgenen Bachlauf ins Gebäude einzudringen.
Durch das öffnen eines verstopften Ablaufrohres im Bach, konnten die Wassermassen abfliesen.
Die Bewohner des Hauses befanden sich im Urlaub.
Nach Rücksprache mit diesen wurde durch eine Nachbarin der Zugang ins Gebäude mit dem Haustürschlüssel geschaffen und die Kellerwohnung durch die Feuerwehr kontrolliert.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage durch Wärmestau innerhalb des Gebäudes.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage durch Dampf.
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Ein auf der Fahrbahn liegender Baum wurde mittels Motorsäge zerlegt und am Straßenrand abgelegt.
Die Fahrbahn wurde abschließend grob gereinigt.
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Bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage durch einen Kleinbrand. Dieser wurde jedoch vor Eintreffen der Feuerwehr durch eine Löschanlage bereits gelöscht. Ein Trupp unter Atemschutz kontrollierte den Bereich. Anschließend wurde der Bereich gelüftet.
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