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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage durch mutwilliges einschlagen eines Handdruckmelders.
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Auslösen einer Brandmeldeanlage durch einen technischen Defekt. Die Anlage wurde kontrolliert und an den Betreiber übergeben.
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Eine vermeintlich hilflose Person hinter einer verschlossenen Tür konnte wohlauf angetroffen werden.
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Bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage durch Rauch einer Einbruchanlage.
Der betroffene Bereich wurde begangen und kontrolliert, sowie die Brandmeldeanlage zurückgestellt.
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Beim Eintreffen brannten ein Abluftanlage und angrenzende Dachteile.
Das Feuer drohte auf weitere Dachteile überzugreifen. Das Gebäude wurde umgehend geräumt.
Durch den Einsatz eines C-Rohres über Steckleiter konnte das Feuer durch einen Trupp unter PA begrenzt werden.
Durch die Ausbreitung innerhalb des Holzbalkendecke mussten große Teile der Abluftanlage entfernt und Ziwschendeckenbereiche eröffnet werden.
Aufgrund der Gefahr durch Absturz mussten die Einsatzkräfte mittels Absturzsicherung gesichert vorgehen.
Die Kriminalpolizei wurde bereits im Verlauf des Einsatzes in die Lage eingewiesen.
Während der Maßnahmen stand ein RTW in Bereitstellung.
Die Einsatzstelle wurde abschließend der Kriminalpolizei zur Ermittlung übergeben.
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