Bei einer gemeldeten Rauchentwicklung aus einem Fenster im zweiten Obergeschoss handelte es sich um Baustaub. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund. Der betroffene Bereich wurde begangen und kontrolliert und die Einsatzstelle an den Betreiber übergeben.
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Gemeldet wurde eine im Fahrstuhl eingeschlossene Person. Diese war jedoch vor Eintreffen der Feuerwehr nichtmehr eingeschlossen. Der Fahrstuhl wurde außer Betrieb genommen und an den Hausverwalter übergeben.
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Ein gemeldeter Heckenbrand konnte nicht bestätigt werden.
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Betriebsangehörige meldeten eine Rauchentwicklung in einem Gebäude. Der betroffene Bereich wurde kontrolliert und belüftet. Da keine Ursache feststellbar war, wurde die Einsatzstelle zur weiteren Recherche durch ein Fachunternehmen an den Betreiber übergeben.
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