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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage durch Wasserdampf.
Der betroffene Bereich wurde begangen und mittels Wärmebildkamera kontrolliert.
Die Brandmeldeanlage wurde zurückgestellt und die Einsatzstelle an den Betreiber übergeben.
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Ein gemeldeter Brand stelle sich als angebrannte Speisereste heraus.
Es bestand zu keiner Gefahr für die Bewohner. Die Wohnung wurde belüftet und der Einsatz im Anschluss beendet.
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Ein Kind befand sich in einer vermeintlichen Notlage. Bei Eintreffen der Feuerwehr stellte sich heraus, dass diese inzwischen nicht mehr bestand.
Das Kind wurde anschließend durch den Rettungsdienst gesichtet und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben.
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Anwohner meldeten in einem Wohngebäude Gasgeruch. Die Feuerwehr ging mithilfe eines Löschangriffs in Bereitstellung und ging unter Atemschutz mit einem Gas-Messgerät ins Gebäude vor. Das Gebäude wurde gelüftet und der Energieversorger angefordert.
Durch diesen konnten minimale Undichtigkeiten an einer Gasleitung fest. Die Heizungsanlage wurde stillgelegt und die Einsatzstelle an den Energieversorger übergeben.
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