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Im einem Kreuzungsbereich wurde durch mehrere Anrufer Gasgeruch gemeldet. Durch die Feuerwehr konnte der Geruch vereinzelt wahrgenommen werden. Messungen verliefen zunächst negativ. In Abstimmung mit der Polizei wurde die betroffene Straßenkreuzung gesperrt. Ein Löschangriff wurde in Bereitstellung genommen. Der Energieversorge wurde zur Einsatzstelle bestellt. Die Messungen des Energieversorgers verliefen positiv. Der abgesperrte Bereich wurde eingegrenzt und die Maßnahmen der Feuerwehr in Absprache mit dem Energieversorger zurückgebaut.
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Fehlalarm. Keine Maßnahmen der Feuerwehr notwendig.
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Ein Anwohner meldete in der Kortemickestraße einen Gasgeruch. Dieser war auch durch die eintreffende Feuerwehr wahrnehmbar. Der Messzug des Kreises wurde nachalarmiert. Der betroffene Bereich wurde großflächig abgesperrt und die Anwohner aus den umliegenden Häusern wurden durch die Feuerwehr und Polizei aus dem entsprechenden Bereich geführt.
Zeitgleich wurde ein zweifacher Löschangriff aufgebaut und ein Trupp unter Atemschutz an der Absperrung bereitgestellt. Der betroffene Bereich wurde durch den Trupp mehrfach gemessen. Hierbei konnte auch tatsächlich ein Gasaustritt festgestellt werden. Zusammen mit dem Energieversorger wurde die betroffene Stelle lokalisiert. Die anliegenden Häuser wurden durch den Energieversorger freigemessen, sodass die Anwohner wieder in ihre Häuser konnten. Nach Absprache mit dem Energieversorger wurden die Maßnahmen der Feuerwehr zurückgebaut und die Einsatzstelle an diesen übergeben.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.
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