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Böswillige Alarmierung der Feuerwehr durch Einschlagen eines Druckknopfmelders.
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Auslösung einer Brandmeldeanlage in einer Pflege- und Betreuungseinrichtung durch eine Rauchentwicklung in der Küche.
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Die Feuerwehr wurde durch die automatische Brandmeldeanlage einer Pflege- und Betreuungseinrichtung alarmiert. Auf der Anfahrt kam durch einen Rückruf aus dem Objekt die Bestätigung, dass es sich um ein Feuer im Keller handeln würde. Daraufhin erhöhte der Einsatzleiter im Hinblick auf die Gefahr für Menschenleben das Einsatzstichwort.
Vor Ort stellte sich die Situation harmlos dar, so dass die auf der Anfahrt befindlichen Kräfte den Einsatz abbrechen konnten.
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Mutwilliges Auslösen der Brandmeldeanlage. Die Feuerwehr stellte die Anlage zurück und übergab die Einsatzstelle an den Betreiber.
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Aufgrund eines Wasserrohrbruchs liefen große Mengen Wasser zwischen mehreren Häusern hindurch. Die Feuerwehr kontrollierte alle Objekte ob diese mit Sandsäcken geschützt werden müssen. Weiter wurden alle Regeneinläufe gesäubert, so dass die Wassermassen frei abfließen konnten und kein Sandsackverbau nötig wurde.
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