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Das Land NRW fördert kommunale Bevölkerungswarnung

von Martin Lauer / Donnerstag, 04 Februar 2016 / Veröffentlicht in Aktuelles

Probealarm am kommenden Samstag in der Kreisstadt

Für die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall investiert das Land Nordrhein-Westfalen zehn Millionen Euro. Auch die Kreisstadt Olpe erhält für den Ausbau der Sirenen eine zweckgebundene Zuwendung. Eine Arbeitsgruppe, die sich aus den verschiedensten Vertretern des Land NRW zusammensetzt, erarbeitet zusätzlich ein einheitliches Warnkonzept und standardisierte Musterwarntexte.

Großbrände, Hochwasser oder Unwetter können plötzlich und jederzeit auftreten. Innenminister Ralf Jäger ist wichtig, schnell reagieren zu können und die Bevölkerung flächendeckend zu warnen. Um diese flächendeckenden Warnmöglichkeiten weiterzuentwickeln und auszubauen, bezuschusst das Land die Städte, Kommunen und Kreise.

Bei einer Schadenslage ist der Kreis und die Kommune für die Warnung der Bevölkerung zuständig. Sie entscheiden wann und wie gewarnt wird. Mit dem Zuschuss des Landes wurden zwei neue Sirenenstandorte in Rhode und Oberveischede aufgebaut. Durch diese zusätzlichen Sirenenstandorte, können nun rund 80% der Olper Bevölkerung über ein ausfallsicheres Netz erreicht werden. Dazu findet am Samstag, den 06.02.2016 um 12:00Uhr der vierteljährliche Sirenenprobealarm statt.

Informationen zu den Sirenensignalen 

Auch der Kreis Olpe erhielt einen Zuschuss des Landes NRW. So werden zurzeit diverse Katastrophenschutz Fahrzeuge des Kreises mit einer Durchsagefunktion ausgerüstet. Unter anderem auch das bei der Feuerwehr Olpe stationierte Mannschaftstransportfahrzeug. Diese Fahrzeuge können nach dem Einbau des neuen Systems eine CD mit Warndurchsagen über die Lautsprecher in der Sondersignalanlage abspielen, um so die Bevölkerung zu warnen.

 

Einheitliches Warnsystem auf Landesebene

Auch und gerade im Hinblick auf den fehlenden Weckeffekt entwickeln Bund und Länder gemeinsam das so genannte Modulare Warnsystem (MoWaS).

Durch das Modulare Warnsystem soll erreicht werden, dass ein im Bevölkerungsschutz Verantwortlicher unmittelbar alle in seinem Verantwortungsbereich vorhandenen Alarmierungs- und Warnsysteme zeitgleich auslösen kann.

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