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Eigentum verpflichtet!

von Martin Lauer / Freitag, 13 Oktober 2017 / Veröffentlicht in Aktuelles

Alle Feuerwehren appellieren an Eigentümer von Wohnimmobilien: Eigentum verpflichtet – Rauchmelder nicht nur installieren, auch regelmäßig überprüfen.

Heute, am Freitag den 13. Oktober, ist wieder bundesweiter Rauchmeldertag. Anlässlich des Aktionstages weist die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ alle Haus- und Wohnungseigentümer darauf hin, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen. Neben der korrekten Installation gehört dazu auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder. Das gilt für das Eigenheim und selbstgenutzte Eigentumswohnungen wie für vermietete Immobilien. Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen oder durch Dritte installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen.

Rauchmelder retten Leben

„Aus der Praxis wissen wir, dass gerade private Eigentümer von Wohnungen und Häusern oft nicht ausreichend über die geltende Rauchmelderpflicht informiert sind. Vielen ist einfach nicht bewusst, dass sie für die Umsetzung verantwortlich sind, ganz gleich, ob sie ihre Immobilie vermieten oder selbst bewohnen.

Tipps zur Wartung und Alarm-Beispieltöne

Wertvolle Tipps zur richtigen Pflege sowie Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Sie helfen, Verbraucher gezielt aufzuklären und verhindern Falschalarme und somit Fehlfahrten der Feuerwehr. Manchmal werden wir alarmiert, obwohl es nicht brennt, sondern der Rauchmelder beim Nachbarn einfach nur piept, weil die Batterie leer oder verdreckt ist. Dabei ist es ganz einfach, Alarmtöne von Warntönen oder gar einem Wecker oder einer Tiefkühltruhe zu unterscheiden. So können sie sicher feststellen, ob nur die Rauchmelderbatterie schwach ist und ausgetauscht werden muss oder ob es sich um einen echten Alarm handelt.

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