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Explodierter Akku in einem Ladegerät in einer Küche.
Bei Eintreffen der Feuerwehr wurde ein brennender Akku durch den Bewohner bereits aus dem Gebäude entfernt. Der Bewohner zog sich hierbei leichte Verbrennungen zu. Der Betroffene wurde durch den Rettungsdienst versorgt.
Bei Eintreffen der Feuerwehr hatten alle Personen das Gebäude bereits verlassen.
Bei der Erkundung wurde eine Verrauchung im Treppenraum festgestellt, so dass die weitere Erkundung der betroffenen Wohnung im einen Trupp unter Atemschutz vorgenommen wurde. Dieser stellte kein Schadenfeuer fest und öffnete ein Fenster, so dass die betroffene Wohnung mittels Überdruckbelüftung belüftet werden konnte.
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Auslaufende Kühlerflüssigkeit wurde von einer Fahrbahn beseitigt.
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.
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Bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen in einem Backofen.
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