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Alarmierung erfolgte durch einen Bewohner des Mehrfamilienhauses aufgrund eines ausgelösten Heimrauchmelders. Bei Eintreffen der Feuerwehr war die Wohnung unten rechts sichtlich verraucht. Laut Aussagen der anderen Mieter war der Bewohner der betroffenen Wohnung nicht anwesend. Der Angriffstrupp verschaffte sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung, da die Tür abgeschlossen war. Als Brandursache konnte angebranntes Essen auf dem Herd ausgemacht werden. Das Essen wurde vom Herd entfernt und der Herd ausgeschaltet. Dieser war noch auf Stufe eingeschaltet. Die Wohnung wurde durch die Feuerwehr gelüftet
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einerBrandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund.
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Die Feuerwehr wurde zu einer Rauchentwicklung im ersten Obergeschoss alarmiert.
Die Erkundung über die Drehleiter ergab, dass Teile einer Küchenzeile in Brand geraten waren.
Die Balkontür der Wohnung wurde durch einen Trupp unter Atemschutz über die Drehleiter geöffnet und somit der Zutritt zur Wohnung geschaffen.
Ein Trupp betrat die Wohnung über den Treppenraum. Parallel wurde der Treppenraum belüftet. Das Feuer wurde mit einer geringen Menge Wasser abgelöscht.
Der Bereich der Küche wurde durch die Feuerwehr stromlos geschaltet.
Innerhalb der Wohnung befand sich ein Hund welcher ins freie verbracht wurde und anschließend der Bewohnerin übergeben wurde.
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