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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund. Der betroffene Bereich wurde begangen und kontrolliert
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Bei eintreffen der Feuerwehr eine Rauchentwicklung auf einemDachboden und im Keller.
Ein Trupp ging unter PA und mit C-Rohr zur Kontrolle des Kamins vor. Ein zweiter Trupp unter PA im Keller vor Revisionsklappe.
Die Kaminhaube wurde durch die Feuerwehr gewaltsam abgebaut.
Der Kamin wurde durch den Schornsteinfeger aus dem Drehleiterkorb gefegt, die Glut nach draußen gebracht und abgelöscht.
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Alarmierung erfolgte durch einen Bewohner des Mehrfamilienhauses aufgrund eines ausgelösten Heimrauchmelders. Bei Eintreffen der Feuerwehr war die Wohnung unten rechts sichtlich verraucht. Laut Aussagen der anderen Mieter war der Bewohner der betroffenen Wohnung nicht anwesend. Der Angriffstrupp verschaffte sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung, da die Tür abgeschlossen war. Als Brandursache konnte angebranntes Essen auf dem Herd ausgemacht werden. Das Essen wurde vom Herd entfernt und der Herd ausgeschaltet. Dieser war noch auf Stufe eingeschaltet. Die Wohnung wurde durch die Feuerwehr gelüftet
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Nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage ohne ersichtlichen Grund
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